Besonderer Hinweis zur Angabe einer Beeinträchtigung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Angaben zu einer (Schwer-)Behinderung/Gleichstellung freiwillig sind! Sie dienen der Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften nach dem SGB IX. Machen Sie keine Angabe, wird dies als „Nein“ gewertet und eine (Schwer-)Behinderung bzw. Gleichstellung wird nicht berücksichtigt. Soll eine vorhandene (Schwer-)Behinderung bzw. Gleichstellung im Einstellungsverfahren berücksichtigt werden? Wählen Sie JA (freiwillige Angabe).

 

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Bei einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU wird eine Arbeitserlaubnis für Deutschland benötigt.
Wenn Ja: Bitte einen entsprechenden Nachweis zur Bewerbung hinzufügen.
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