Mitarbeiter (m/w/d) Servicestelle der Personalabteilung ab 01.08.2025 (zur Elternzeitvertretung für 24 Monate)
Besonderer Hinweis zur Angabe einer Beeinträchtigung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Angaben zu einer (Schwer-)Behinderung/Gleichstellung freiwillig sind! Sie dienen der Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften nach dem SGB IX. Machen Sie keine Angabe, wird dies als „Nein“ gewertet und eine (Schwer-)Behinderung bzw. Gleichstellung wird nicht berücksichtigt. Soll eine vorhandene (Schwer-)Behinderung bzw. Gleichstellung im Einstellungsverfahren berücksichtigt werden? Wählen Sie JA (freiwillige Angabe).